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Welche Psychotherapieverfahren gibt es?

Welches Psychotherapieverfahren ist für mich das beste?

Was ist der Unterschied zwischen Psychologe und Arzt?

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut und Psychiater?

Wie finde ich eine/n Psychotherapeuten/Psychotherapeutin?

Warum ist es so schwierig, einen Therapieplatz zu bekommen?

Wer bezahlt die Psychotherapie?

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Unterliegt der/die Psychotherapeut/in der ärztlichen Schweigepflicht?

Was sind probatorische Sitzungen?

Warum muss die Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden?

Wie funktioniert das Gutachterverfahren?

 

Lesen Sie auch den Artikel: Wie läuft eine Psychotherapie ab?

 

Welche Psychotherapieverfahren gibt es?

Es gibt viele verschiedene Psychotherapieverfahren. In Deutschland sind gegenwärtig drei als sogenannten psychotherapeutische Richtlinienverfahren von den Krankenkassen anerkannt: Die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse. Darüber hinaus gibt es weitere, wissenschaftlich als wirksam anerkannte Verfahren, z. B. die Gesprächspsychotherapie, die Hypnotherapie und die systemische Psychotherapie.

Welches Psychotherapieverfahren ist für mich das beste?

Die drei von den Krankenkassen anerkannten Verfahren haben ihre Wirksamkeit in klinischen Untersuchungen bewiesen. Welches Verfahren für Ihre individuelle Problematik am geeignetsten ist, muss im Rahmen einer individuellen Beratung geklärt werden. Die Verhaltenstherapie gilt als besonders ökonomisches Verfahren (geringere Anzahl Therapiesitzungen). Ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie ist aber vor allem die Beziehung zwischen Patient und Psychotherapeut: Die "Chemie" muss stimmen.

Was ist der Unterschied zwischen Psychologe und Arzt?

Psychologen haben Psychologie studiert (Abschluss: Diplom, Dipl.-Psych.). Psychologie ("Seelenkunde") ist die Lehre vom Erleben und Verhalten des Menschen. Psychologen arbeiten in Wirtschaftsunternehmen, an Schulen und im Klinischen Bereich (Krankenhaus, Praxis, Beratungsstelle). Klinisch tätige Psychologen absolvieren in der Regel nach dem Studium eine berufsbegleitende Ausbildung zum Psychotherapeuten (Approbation als Psychologischer Psychotherapeut). Ärzte haben Medizin studiert (Abschluss: medizinisches Staatsexamen, Approbation als Arzt). Ärzte absolvieren nach dem Studium meistens eine Facharztweiterbildung (z. B. Facharzt für Innere Medizin).

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut und  Psychiater?

Ein Psychotherapeut ist ein studierter Psychologe oder Arzt mit einer mehrjährigen zusätzliche Ausbildung zur Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen mit psychotherapeutischen (nicht-medikamentösen) Methoden. Ein Psychiater ist ein Facharzt für Seelenheilkunde. Er behandelt psychische Störungen sowohl mit Medikamenten (Psychopharmaka) als auch mit Gesprächen.

Wie finde ich eine/n Psychotherapeuten/Psychotherapeutin?

Neben Branchenverzeichnis und Telefonbuch stehen im Internet verschiedene Suchdienste zur Verfügung. Fragen Sie auch bei Ihrem Haus- oder Facharzt nach, ob er Ihnen eine/n Psychotherapeutin/en empfehlen kann. Auch die Geschäftsstellen der Krankenkassen verfügen über entsprechende Listen.

Warum ist es so schwierig, einen Therapieplatz zu bekommen?

Das hat verschiedene Gründe: Für Psychotherapeuten besteht eine Niederlassungsbegrenzung. Das heißt, die Anzahl der Kassensitze pro Versorgungsgebiet ist beschränkt. Dadurch ist die Nachfrage größer, als das Angebot. Da Psychotherapie eine zeitgebundene Leistung ist, können die Kolleginnen und Kollegen nur eine begrenzte Zahl Patienten aufnehmen. Diese werden dann über einen vergleichsweise langen Zeitraum behandelt. Einige Kollegen führen Wartelisten. Es lohnt sich oft, auch bei einer Absage in regelmäßigen Abständen wieder anzurufen. Lesen Sie auch den Artikel Was tun im Notfall?

Wer bezahlt die Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Kassenleistung und wird grundsätzlich von ihrer Krankenversicherung übernommen. Schwierigkeiten kann es geben, wenn der/die Psychotherapeut/in über keine Kassenzulassung verfügt, ein Psychotherapieverfahren anbietet, das nicht im Leistungskatalog der Kassen enthalten ist, oder wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren bereits eine Psychotherapie hatten.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer einer Psychotherapie hängt von der Art und Schwere der behandelten Erkrankung und vom Therapiefortschritt ab. Eine Verhaltenstherapie dauert zwischen 25 (Kurzzeittherapie) und 45 Sitzungen (Langzeittherapie). Im Einzelfall kann eine Verlängerung auf 60, in Ausnahmefällen auf 80 Sitzungen sinnvoll sein.

Wie lange dauert eine Psychotherapiesitzung?

Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Sitzungen können jedoch auch halbiert (25 min) oder gebündelt (100 min und mehr) werden, je nach Belastbarkeit des Patienten bzw. geplantem Therapieinhalt (z. B. Konfrontationsbehandlung ausser Haus).

Unterliegt der/die Psychotherapeut/in der ärztlichen Schweigepflicht?

Ja. Die Therapiegespräche werden streng vertraulich behandelt. Im Gutachterverfahren wird Ihr Fall anonymisiert und unter einer Chiffre dem Gutachter zur Entscheidung vorgelegt.

Was sind probatorische Sitzungen?

Die ersten Sitzungen einer Psychotherapie dienen dazu, dass Patient und Psychotherapeut sich kennen lernen und feststellen, ob sie miteinander arbeiten können. Der Therapeut schätzt dabei auch ein, ob eine Psychotherapie indiziert und erfolgversprechend ist. Während der probatorischen Sitzungen (max. 5) wird dann ein entsprechendes Stundenkontingent (Kurzzeittherapie 25, Langzeittherapie 45 Sitzungen) beantragt. Bei einem Therapeutenwechsel stehen erneut bis zu fünf probatorische Sitzungen zur Verfügung.

Warum muss die Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden?

Psychotherapie ist eine genehmigungspflichtige Leistung der (gesetzlichen und privaten) Krankenkassen und muss grundsätzlich bei der Kasse bzw. der Beihilfestelle beantragt werden. Diese erteilt daraufhin die Genehmigung für ein begrenztes Stundenkontingent für den beantragenden Psychotherapeuten (auf Antrag können die genehmigten Stunden auf einen anderen Psychotherapeuten übertragen werden). Im Falle einer Langzeittherapie (oder einer Umwandlung/Fortführung) wird von der Krankenkasse ein externer Gutachter mit der Prüfung des Antrages beauftragt (Gutachterverfahren).

Wie funktioniert das Gutachterverfahren?

Der Bericht an den Gutachter enthält in anonymisierter und chiffrierter Form Angaben über die Diagnosen, den psychischen Befund und die lebensgeschichtliche Entwicklung des Patienten, über die Störungsentstehung sowie über das geplante therapeutische Vorgehen. Er wird in einem verschlossenen Umschlag mit dem Psychotherapieantrag an die Krankenkasse geschickt, die ihn an den Gutachter weiterleitet. Die Krankenkasse erhält (ausser der Diagnose) keine Informationen aus dem Bericht und der Gutachter keine identifizierbaren persönlichen Daten zu dem betreffenden Patienten.

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